Bayerische Landesärztekammer (BLÄK)
"Zuweiserpauschalen" nach ärztlichem Berufsrecht unzulässig
München (ots) - So genannte "Kopfprämien" oder "Zuweiserpauschalen", die Krankenhäuser den Ärztinnen und Ärzten für die Zuweisung von Patientinnen und Patienten zahlen, sind nach ärztlichem Berufsrecht unzulässig. Darauf weist die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) hin. Vor allem in Ballungsräumen, wo die Konkurrenz unter den Kliniken besonders groß sei, ...